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Der Bereich Datenschutz in den Sitely-Einstellungen hilft Ihnen, Gesetze zu Datenschutz, Tracking und Datenerhebung einzuhalten. Er ersetzt nicht die Beratung durch eine(n) Rechtsexperten.
Durch Drücken der "Datenschutzunterstützung aktivieren"-Schaltfläche wird eine neue Seite mit der Datenschutzerklärung erstellt und zugleich das Cookie-Banner generiert.
Das Feld mit Ihrer Richtlinie ist leer, und Sie müssen den Rechtstext ausfüllen. Die Schaltflächen "Ablehnen" und "Entfernen" sind mit Code verknüpft, der ein Cookie setzt, das sich merkt, dass der Besucher die Einwilligung abgelehnt hat, oder es entfernt, falls es zuvor akzeptiert wurde.
In den Stileinstellungen können Sie wählen, ob Besucher unmittelbar einem Tracking ausgesetzt werden oder nicht, ob Sie Scrollen als stillschweigende Zustimmung akzeptieren (wonach das Banner sofort oder nach einer gewählten Zeitspanne ausblendet) und wo das Banner erscheinen soll, unten oder oben auf den Seiten.
Der Text im Banner ist anpassbar, und Sie können auswählen, ob der Link zur Datenschutzerklärung auf die von Sitely erstellte Seite oder auf eine beliebige externe URL Ihrer Wahl verweist.
Das Einwilligungsbanner ist auf der Datenschutzseite sichtbar und schwebend, wird jedoch auf allen Seiten der Website an der vorgesehenen Position (oben oder unten) angezeigt, bis der Nutzer der Richtlinie zustimmt. In der Vorschau wird es je nach Einstellung im Vorschau-Popup auf allen Seiten angezeigt oder gar nicht.
Eine von Sitely erstellte Website sammelt, sofern sie extern unverändert ist, nicht von sich aus personenbezogene Informationen und fällt daher nicht unter die DSGVO, die sich mit der Erhebung und Speicherung personenbezogener Informationen befasst. Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel zu DSGVO vs. Cookies.
Wenn Sie ein Kontaktformular haben, müssen Sie höchstwahrscheinlich auf Ihre Datenschutzerklärung verlinken, und Sie benötigen eventuell eine Einwilligung sowie den Nachweis dieser Einwilligung, abhängig davon, welche personenbezogenen Daten Sie erheben.
Bei jeder Integration von Drittanbietern müssen Sie im Einzelfall prüfen, welche personenbezogenen Daten erhoben werden und wie dies zu kommunizieren ist.
Alle Inhalte von Drittanbietern, ob eingebaut oder in Code-Embed-Elementen, unterstützen eine Zwei-Klick-Aktivierung. Dadurch kann ein Seitenbesucher ein bestimmtes Widget freischalten, selbst wenn er beim ersten Besuch der Website die Einwilligung abgelehnt hat – etwa weil er die Google-Karte Ihres Geschäfts sehen möchte, obwohl er allen Cookies widersprochen hat. Im Fall des TTDSG in Deutschland ist es erforderlich, Inhalte von Drittanbietern zu blockieren und einzeln freizuschalten, selbst wenn der Seitenbesucher das Cookie-Banner akzeptiert und seine Einwilligung erteilt hat.
Bitte melden Sie uns alle Mängel in dieser Dokumentation, wir beheben sie so schnell wie möglich!
Aktualisiert für Sitely 6
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